Staat und Gesellschaft
Die Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft ist für das Verständnis der Moderne wesentlich. Als gesellschaftliches Gebilde ist der Staat Bestandteil der Gesellschaftsordnung, bestimmt und gestaltet sie jedoch im Ganzen mit.
Während in der älteren Aufklärung der Staat noch als »gesellige Veranstaltung« verstanden wurde, begriff I. Kant die Einordnung der Gesellschaft in die Herrschaft des Staates als sittliches Postulat. Gleichzeitig bildete sich in der Französischen Revolution die bürgerliche Gesellschaft als politisch
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Quellenangabe
Brockhaus,
Staat und Gesellschaft.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staat/staat-und-gesellschaft