Ebenso wie im Staatsrecht sind im Völkerrecht Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt konstitutive Elemente des Staatsbegriffs. Staaten sind Völkerrechtssubjekte und damit neben internationalen Organisationen primäre Adressaten des Völkerrechts. Dabei geht das Völkerrecht von der souveränen Gleichheit der Staaten aus. Staaten haben eine grundsätzlich umfassende völkerrechtliche Rechts- und Handlungsfähigkeit. Sie sind parteifähig vor dem Internationalen Gerichtshof. Wichtige völkerrechtliche Aspekte

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Quellenangabe
Brockhaus, Völkerrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staat/völkerrecht