Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, die weitestgehende Form einer Steuervergünstigung. Eine Steuerbefreiung liegt vor, wenn das Steuergesetz bestimmte Personen (persönliche Steuerbefreiung) oder Tatbestände (sachliche Steuerbefreiung) von der Steuerpflicht ausnimmt, die an sich von der allgemeinen Steuernorm erfasst worden wären. Einer der Höhe nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Steuerbefreiung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuerbefreiung