Steuer|erklärung, Erklärung gegenüber den Finanzbehörden, die Auskünfte über steuerlich erhebliche Tatsachen liefert (§§ 149–153 Abgabenordnung).

Sie wird in der Regel auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder (bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen [§ 18 Umsatzsteuergesetz] und Lohnsteuer-Anmeldungen [§ 41 a Einkommensteuergesetz] seit dem 1. 1. 2005 ausschließlich) durch Datenfernübertragung (elektronische Übermittlung) abgegeben und dient der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und der Steuerfestsetzung. In einigen Fällen (z. B. Lohnsteuer-Anmeldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Verbrauchsteuern) hat der Steuerpflichtige im Rahmen

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Quellenangabe
Brockhaus, Steuererklärung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuererklärung