Stiftung, zum einen die Widmung einer Vermögensmasse für einen vom Stifter (Privatpersonen, Staat) bestimmten Zweck und zum anderen die aus diesem Vorgang erwachsene Einrichtung. Im Privatrecht zu unterscheiden sind die selbstständige und die unselbstständige Stiftung. Die selbstständige Stiftung ist juristische Person, hier wird zur Erreichung des Stiftungszweckes eine rechtsfähige Organisation geschaffen. Bei der unselbstständigen Stiftung wird das Vermögen einer vorhandenen Person (z. B. einer Gemeinde oder Universität) treuhänderisch übertragen mit der Bestimmung, es für den Stiftungszweck zu verwenden. Die selbstständige Stiftung

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Quellenangabe
Brockhaus, Stiftung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/stiftung