Straßenverkehrsabgaben, Steuern, Gebühren und Beiträge, die den Straßenverkehr belasten, indem sie entweder am Transportvorgang selbst oder aber am Transportmittel und seinen Treibstoffen ansetzen. 

Nach dem ökonomischen Zweck kann unterschieden werden

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Straßenverkehrsabgaben in Deutschland

Deutschland führte zunächst 1990 im nationalen Alleingang eine Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lkw ein, musste diese aber nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes schon bald wieder aufgeben. Auf Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister (1993) begannen dann 1995 einige EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Schweden) befristet eine zeitbezogene Pauschalabgabe (Autobahngebühr, Euro-Vignette) für die Benutzung von Autobahnen durch in- und ausländische Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 12 t zu erheben.

Die Ende 2001 vom Bundestag beschlossene und für 2003 vorgesehene Einführung einer

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Straßenverkehrsabgaben in Österreich

In Österreich wurde 1995–2003 eine pauschale (fahrleistungsunabhängige) allgemeine Straßenbenützungsabgabe für die Benutzung von Straßen des öffentlichen Verkehrs durch Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t und

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Straßenverkehrsabgaben in der Schweiz

In der Schweiz wird auf Bundesebene bereits seit 1985 eine Abgabe für die Benutzung sämtlicher Nationalstraßen 1.

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Quellenangabe
Brockhaus, Straßenverkehrsabgaben. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strassenverkehrsabgaben