Die Verfassung (Artikel 15) garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Grundlage der Religionsgesetzgebung ist das Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Die Regelung der Beziehungen

(27 von 186 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sudafrika/bevölkerung-und-religion/religion