Swapgeschäft [ˈswɔp-], zum einen Form des Devisentermingeschäfts (Devisenswapgeschäft), zum anderen als Finanzinnovation (Finanzswaps) der Austausch von Zinszahlungsströmen und/oder (Fremd-)Währungsbeträgen vornehmlich an internationalen Finanzmärkten (Zins- und Währungsswaps).

Beim Devisenswapgeschäft wird die Differenz zwischen dem Termin- und Kassakurs einer Währung (Swap) ausgenutzt. Liegt der Termin- über dem Kassakurs, wird diese Differenz als Report (Aufschlag, Agio) bezeichnet. Im umgekehrten Fall spricht man von Deport (Abschlag, Disagio). Wird der beim Report positive, beim Deport negative Swap auf den Kassakurs bezogen, erhält

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Quellenangabe
Brockhaus, Swapgeschäft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/swapgeschäft