Die Verfassung (Artikel 35) garantiert die Religionsfreiheit, bestimmt aber den Islam als die Religion des Staatspräsidenten (Artikel 3). Staat und Religion sind gesetzlich getrennt. Der Islam wird vom Staat als wichtige

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/syrien/bevölkerung-und-religion/religion