Die Verfassung (Artikel 26) garantiert die Religionsfreiheit und schließt die Etablierung einer Staatsreligion ausdrücklich aus (Artikel 8). Rechtliche Grundlage der Religionspolitik ist das Religionsgesetz der Republik Tadschikistan (in Kraft seit 1999). Es erlegt

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tadschikistan/bevölkerung-und-religion/religion