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Politik

Nach der Verfassung vom 25. 4.1977 (mehrfach revidiert) ist Tansania eine präsidiale Republik mit Gewaltenteilung, der Trennung von Staat und Religion sowie verbürgten Grundrechten. Die staatliche Grundordnung garantiert auch den Autonomiestatus von Sansibar. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde bei der Vereinigung der Staaten Sansibar und Tanganjika 1964 erstmals gehisst. Sie vereinigt in der Farbgebung die Flaggen beider Länder. Ein gelb besäumter schwarzer Streifen teilt die Flagge diagonal. Die dadurch

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Parteien

Neben der Revolutionary Party (auch Chama Cha Mapinduzi, CCM; gegründet 1977,

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Gewerkschaften

Dachverband ist der Trade Union Congress of Tanzania (TUCTA). Daneben gibt

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Militär

Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Wehrdienstdauer 24 Monate) beträgt (2016) rund 27 000,

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Verwaltung

Tansania ist in 30 Regionen (25 auf dem Festland, 3 auf

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Recht

Die Rechtsordnung ruht auf der Tradition des Common Law; daneben gelten religiöses und

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Bildungswesen

Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 7. bis 14. Lebensjahr. Auf die siebenjährige

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Medien

Die Presse- und Rundfunklandschaft ist vielfältig. Private Medien sind populärer als staatliche. Die freie Berichterstattung wird jedoch immer wieder behindert.

Presse:

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tansania/staat-und-recht