Tarifvertrag, der schriftliche Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern beziehungsweise einem Arbeitgeberverband einerseits und einer oder mehreren Gewerkschaften andererseits (Tarifvertragsparteien, Tarifpartner) zur Regelung arbeitsvertraglicher Bedingungen (Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen), von Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien sowie zur Regelung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien. Maßgeblich dafür ist das Tarifvertragsgesetz (TVG) in der Fassung vom 25. 8. 1969 (mit späteren Änderungen).

Das Recht zum Abschluss eines Tarifvertrags folgt aus der in Artikel 9 Absatz 3 GG garantierten Tarifautonomie

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Werke

Weiterführende Literatur:

Tarifvertragsgesetz, hg. v. H. Wiedemann (72007);
Deutsche u. europäische Tariflandschaft
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Quellenangabe
Brockhaus, Tarifvertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tarifvertrag