Teilzahlungsgeschäft, früher, in Österreich noch heute Abzahlungsgeschäft, Kaufvertrag über bewegliche, dem Käufer zur Benutzung übergebene Sachen, deren Kaufpreis in Teilzahlungen (Raten, Abschlags- oder Akontozahlungen) zu entrichten ist (§ 499 Absatz 2 BGB). Für Teilzahlungsgeschäfte gelten besondere Regelungen, da sie für beide Parteien nicht ungefährlich sind. Zunächst war das Teilzahlungsgeschäft

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Quellenangabe
Brockhaus, Teilzahlungsgeschäft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/teilzahlungsgeschäft