Nach der Verfassung vom 25.10.1993 (mehrfach geändert) liegt die Gesetzgebung beim Landtag (die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt). Gesetzesvorlagen können aus der Mitte des Landtags, von der Staatsregierung oder durch Volksbegehren (Quorum: 8 % bzw. 10 %

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/thuringen/recht