Dem Begriff der Tradition liegen in seiner ursprünglichen, aus dem römischen Recht stammenden Bedeutung (»traditio« als Übergabe einer beweglichen Sache, besonders in Verbindung mit einem Rechtsgeschäft wie Kauf oder Schenkung) drei Komponenten zugrunde: Etwas wird an jemanden von einem anderen übergeben. Insoweit als Gebende, Nehmende und die jeweils übergebene beziehungsweise empfangene Sache, Idee oder Person sich dabei stets in einem historisch, kulturell und gesellschaftlich konkreten Rahmen bewegen, wird einsichtig, dass es für Tradition nicht eine (einzig richtige) Begriffsbestimmung gibt, sondern

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Quellenangabe
Brockhaus, Traditionsverständnis in der europäischen Kulturgeschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tradition/traditionsverständnis-in-der-europäischen-kulturgeschichte