Die Pariser Vorortverträge von Saint-Germain-en-Laye (10. 9. 1919) und Trianon (4. 6. 1920) bestätigten die staatsrechtliche Zugehörigkeit von Böhmen, Mähren(-Schlesien), der Slowakei und der Karpato-Ukraine zur Tschechoslowakei; hinzu kam das »Hultschiner Ländchen« (Hlučín), das Deutschland an den neuen Staat abtreten musste. Um das Gebiet von Teschen kam es zu einem bewaffneten Grenzstreit mit Polen (1920 gelöst). Mit etwa 20 % der ehemaligen Gesamtfläche der Doppelmonarchie war die Tschechoslowakei zu deren größtem Nachfolgestaat (rund 140 000 km2) geworden, in dem 1920 neben den dominierenden

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Quellenangabe
Brockhaus, Die Erste Republik (1918–39). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tschechoslowakei/die-erste-republik-1918-39