Aufsichtsorgan über die Justiz ist der Rat der Richter und Staatsanwälte. Der Rat besteht aus 13 Mitgliedern (6 vom Präsidenten ernannt, 7 vom Parlament gewählt).

Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist seit 2005 dreistufig. Erstinstanzliche Gerichte sind Friedens- und Amtsgerichte für Zivil- und Strafsachen sowie Spezialgerichte

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/turkei/staat-und-recht/recht