Überspielen, Aufnehmen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen auf Ton- und/oder Bildträger oder Übertragen eines auf Ton- oder Bildträger festgehaltenen Werkes auf einen anderen Ton- oder Bildträger. Urheberrechtlich fällt das Überspielen in Bezug auf

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Quellenangabe
Brockhaus, Überspielen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/uberspielen