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Politik

Nach der Verfassung vom 28.6.1996 (mehrfach revidiert) ist die Ukraine eine Republik mit einem präsidial-parlamentarischen Regierungssystem. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie Vorsitzender des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates ist der auf fünf Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige direkte Wiederwahl möglich), seit 2019 Wolodymyr Selenskyj.

Für die Wahl ist die absolute Mehrheit der abgegebenen

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde am 4.9.1991 wieder eingeführt, nachdem schon 1918 eine horizontal gestreifte Flagge in

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Parteien

Nach 1990 bildete sich ein breites Spektrum politischer Parteien und Bündnisse heraus, das im Zuge der »Maidanrevolution« 2014 sowie vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2019 erhebliche

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Gewerkschaften

Größter Dachverband ist die Ukrainische Gewerkschaftsföderation. Sie entstanden 1990 als Nachfolgeorganisation

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Militär

Die Wehrpflichtarmee hat eine Gesamtstärke von rd. 200 000 Mann (Stand 2021). Die Dienstzeit beträgt

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Verwaltung

Auf regionaler Ebene gliedert sich die Ukraine in 24 Gebiete (Oblasti)

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Recht

Die Verfassung unterscheidet zwischen einfacher und Verfassungsgerichtsbarkeit. Die einfache Gerichtsbarkeit ist in ordentliche und besondere

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Bildungswesen

Es besteht eine neunjährige Schulpflicht ab dem Alter von 6/7 Jahren.

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Medien

Die Medienlandschaft ist vielfältig, aber dem Einfluss weniger Wirtschaftsmagnaten (Oligarchen) ausgesetzt. Unter anderem stellen Angriffe auf Journalisten und der Einfluss russischer Propaganda ein großes Problem dar. Die Lage hat sich jedoch seit der Maidanrevolution 2014 in einigen Aspekten verbessert. So soll unter anderem eine

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ukraine/staat-und-recht