Die Verfassung unterscheidet zwischen einfacher und Verfassungsgerichtsbarkeit. Die einfache Gerichtsbarkeit ist in ordentliche und besondere

(15 von 107 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ukraine/staat-und-recht/recht