Recht
Die Verfassung unterscheidet zwischen einfacher und Verfassungsgerichtsbarkeit. Die einfache Gerichtsbarkeit ist in ordentliche und besondere
(15 von 107 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Recht.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ukraine/staat-und-recht/recht