Umwandlung, Gesellschaftsrecht: die Änderung der rechtlichen Organisationsform eines Unternehmens ohne dessen Liquidation. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 geregelt. Das Gesetz kennt vier Formen der Umwandlung: Verschmelzung (Fusion), Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel.

Bei Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung geht das Vermögen des bisherigen Rechtsträgers des Unternehmens oder ein Teil dieses Vermögens auf einen neuen Rechtsträger (oder auch je zu einem Teil auf mehrere neue Rechtsträger) über. Dies geschieht

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Quellenangabe
Brockhaus, Umwandlung (Gesellschaftsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umwandlung-gesellschaftsrecht