Unfallversicherung, Zweig der Sozialversicherung mit der Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach einer Schädigung die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen (Rehabilitation), ihn beziehungsweise seine Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen.  Rechtliche Grundlage ist das SGB VII vom 7. 8. 1996.

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die See-Berufsgenossenschaft, die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder, Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkassen, die gemeinsamen Unfallkassen für den

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Werke

Weiterführende Literatur:

Jochem Schmitt: SGB VII. Gesetzliche Unfallversicherung. Kommentar (42009);
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Quellenangabe
Brockhaus, Unfallversicherung (Sozialversicherung). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unfallversicherung-sozialversicherung