Unterbrechung, Verfahrensrecht: Stillstand des Zivilprozesses bei Tod oder Insolvenz der Partei, Wegfall ihres gesetzlichen Vertreters, Verlust ihrer Prozessfähigkeit, Fortfall des Rechtsanwalts im Anwaltsprozess u. a. (§§ 239 ff.

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Quellenangabe
Brockhaus, Unterbrechung (Verfahrensrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterbrechung-verfahrensrecht