Unterhaltsklage, Leistungsklage zur Durchsetzung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs, für die das Amtsgericht zuständig ist, bei familienrechtlich begründeten Unterhaltssachen (§ 621 Absatz 1 Ziffern 4, 5 und 11 ZPO), wozu auch der Nichtehelichenunterhalt, der Elternunterhalt sowie die Ansprüche der nicht ehelichen Mutter gegen den Vater gehören, als Familiengericht (§§ 23 a, b GVG). Dieses ist

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Quellenangabe
Brockhaus, Unterhaltsklage. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterhaltsklage