Urheber|recht, subjektiv das Recht, das den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zu seinem Werk und in der Nutzung und Verwertung des Werkes schützt. 

Seine Anerkennung und Ausgestaltung findet das Urheberrecht in den nationalen Gesetzen über das Urheberrecht und diversen internationalen Verträgen (objektives Urheberrecht). Das Urheberrecht ist in Deutschland v. a. durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.9.1965 (Urheberrechtsgesetz, Abkürzung UrhG, zuletzt geändert am 20.12.2016). Das Urheberrechtsgesetz ist laut Einigungsvertrag in den neuen Ländern auch

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Quellenangabe
Brockhaus, Urheberrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/urheberrecht