Urteil [althochdeutsch urteil(i), eigentlich »Wahrspruch, den der Richter erteilt«], Prozessrecht: der den Prozess entscheidende Richterspruch (§§ 300 ff. ZPO, §§ 260 ff. StPO). Das Verfahren zur Fällung eines Urteils wird auch Erkenntnisverfahren genannt.

Im Strafprozess lautet das das Hauptverfahren abschließende schriftliche Urteil (Strafurteil) auf Freisprechung, Verurteilung, Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung oder Einstellung des Verfahrens (§ 260 StPO, Strafprozess). Verkündet wird das Urteil am Schluss der Hauptverhandlung oder spätestens am 11. Tag nach dem Schluss durch öffentliche Verlesung der Urteilsformel und Mitteilung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Urteil (Prozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/urteil-prozessrecht