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Politik

Nach der Verfassung vom 8. 12. 1992 (mehrfach revidiert) ist Usbekistan eine säkulare, demokratische Republik mit Präsidialsystem. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und oberster Inhaber der Exekutive ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (nur einmalige unmittelbare Wiederwahl zulässig). Ungeachtet der verfassungsmäßigen Begrenzung der Amtszeit wurde I. Karimow viermal

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde am 18.11.1991 angenommen. Sie ist horizontal blau über weiß über grün gestreift, der weiße Streifen ist mit schmalen roten Streifen besäumt. Im Obereck steht

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Parteien

Das Parteiengesetz von 1996 legte die Grundlage für die Entstehung eines Mehrparteiensystems, untersagt jedoch

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Gewerkschaften

Der Rat des Gewerkschaftsbundes (Uyushmalari Federatsiyasi) gilt als eng mit dem

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Militär

Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit zwölf Monate) beträgt etwa 48 000 Mann,

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Verwaltung

Usbekistan umfasst 12 Gebiete (Viloyatlar), die Hauptstadt Taschkent und die Autonome

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Recht

Die Justiz ist formal von der Regierung unabhängig, eine Unabhängigkeit der Rechtsprechung

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Bildungswesen

Es besteht eine elfjährige allgemeine Schulpflicht ab dem 7. Lebensjahr. Das

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Medien

Die Medien, einschließlich des Internet, unterliegen strenger staatlicher Zensur.

Presse: Die wichtigsten Tageszeitungen sind die Regierungsorgane »Chalk Sozi« (»Wort des

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/usbekistan/staat-und-recht