Nach dem am 22.2.2001 in Kraft getretenen Staatsgrundgesetz ist die Vatikanstadt als souveräner Staat eine absolute Wahlmonarchie. Staatsoberhaupt sowie Inhaber aller legislativen, exekutiven und judikativen

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vatikanstadt/staat-und-recht/verfassung