Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit (gesetzlich verankert seit 1834). Für die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ist das »Amt für die Religionen« zuständig. – 

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/venezuela/bevölkerung-und-religion/religion