Ver|einigungsfreiheit, früher Vereinsfreiheit, die verfassungsmäßig gewährleistete Freiheit der Staatsbürger, Vereine, Gesellschaften oder sonstige Zusammenschlüsse zu bilden und sich in ihnen zu betätigen. Die Vereinigungsfreiheit dient mit der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit v. a. der gesellschaftlichen Willensbildung. Sie gilt für politische, religiöse, ideelle, soziale, wirtschaftliche und andere Vereinigungen.

In Deutschland ist die

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Quellenangabe
Brockhaus, Vereinigungsfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vereinigungsfreiheit