Die Gesetze und Rahmenpläne zur Verkehrsplanung werden in der Regel vom Bund erlassen und vom jeweiligen Bundesland konkretisiert und umgesetzt. Ziel der Verkehrsplanung ist die optimale Befriedigung der sich ändernden Verkehrsbedürfnisse unter Berücksichtigung der außerverkehrlichen Zielvorgaben im Rahmen eines wissenschaftlich begründeten, geordneten Verfahrens und mit demokratischer Kontrolle der Planungsergebnisse.

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Quellenangabe
Brockhaus, Verkehrsplanung in Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verkehr/verkehrsplanung-in-deutschland