Vertrag, Kontrakt, das durch zwei übereinstimmende (kongruente) Willenserklärungen (Antrag, Angebot oder Offerte einerseits und Annahme andererseits) zwischen zwei oder mehreren sich gegenüberstehenden Beteiligten (Vertragsparteien) zum Abschluss gelangende Rechtsgeschäft. Der Antrag ist für den Antragenden grundsätzlich bindend (§ 145 BGB), es sei denn, er hätte die Gebundenheit durch eine Freizeichnungsklausel (z. B. »Angebot frei bleibend«) ausgeschlossen. Solche Klauseln sind in ihrer Wirksamkeit aber u. a. durch die §§ 305 ff. BGB (bis 1. 1. 2002 Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB-Gesetz), insbesondere durch § 308 Nr. 1 BGB

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Quellenangabe
Brockhaus, Vertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vertrag