Verwaltungsakt
Verwaltungs|akt, die hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Der Verwaltungsakt ist die wichtigste Handlungsform der Verwaltung; mit ihm legt sie im Einzelfall, meist in Konkretisierung des Gesetzes, aber auch bei der nicht gesetzlich vorgezeichneten Verwaltungstätigkeit, verbindlich fest, was für den Adressaten des Verwaltungsakts oder Drittbetroffene rechtens ist. Der Verwaltungsakt schafft durch diese Konkretisierung
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Quellenangabe
Brockhaus,
Verwaltungsakt.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verwaltungsakt