Volks|eigentum, in der DDR Bezeichnung für das staatliche Eigentum. Die wichtigsten Wirtschaftsobjekte (z. B. Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Bodenschätze, Bergwerke, Kraftwerke, Verkehrssysteme) konnten nur im Volkseigentum

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Quellenangabe
Brockhaus, Volkseigentum. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/volkseigentum