Volkswirtschaftslehre
Volkswirtschaftslehre, Abkürzung VWL, früher als National|ökonomie oder Politische Ökonomie, selten auch
(11 von 44 Wörtern)Grundlagen der Theorie
Die Wirtschaftstheorie (auch Volkswirtschaftslehre im engeren Sinn) erklärt die wirtschaftlichen Zustände, Prozesse und Funktionszusammenhänge aus dem Verhalten der Wirtschaftssubjekte (Individuen beziehungsweise private Haushalte, Unternehmen, öffentlicher Sektor, Ausland) und aus den Rahmenbedingungen für deren Handeln (Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem). Da die Kenntnisse, Erwartungen und Ziele (Motive) der Wirtschaftssubjekte im wirtschaftlichen Prozess (in ihrer Gesamtheit) nicht direkt beobachtbar sind, werden in wirtschaftstheoretischen Analysen Hypothesen über die Verhaltensweisen und deren Bestimmungsfaktoren zugrunde gelegt, die aus der (zunehmend systematischen) Beobachtung individuellen Verhaltens verallgemeinernd
(77 von 546 Wörtern)Theoriegeschichte
Die Geschichte der Analyse ökonomischer Zusammenhänge (Theoriegeschichte, Dogmengeschichte) nahm nach Ansätzen in der Antike (Aristoteles) und im Mittelalter (Thomas von Aquino, Nikolaus von Oresme) ihren eigentlichen Beginn in den wirtschaftspolitischen Erörterungen des Merkantilismus beziehungsweise (in Deutschland) des Kameralismus sowie v. a. in den Lehren der Physiokraten (besonders F. Quesnay). Durch sein Hauptwerk »An inquiry into the nature and causes of the wealth of nations« (1776) erwarb A. Smith den Ruf eines »Vaters« der (modernen) Volkswirtschaftslehre und markiert den Beginn der klassischen
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