Vollmacht, die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht (Stellvertretung). Die Vollmacht kann entweder gegenüber dem zu Bevollmächtigenden (Innenvollmacht) oder gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (Außenvollmacht), erteilt werden (§ 167 BGB). Unterschieden werden Generalvollmacht (für alle Rechtsangelegenheiten) und Spezialvollmacht (nur für

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Quellenangabe
Brockhaus, Vollmacht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vollmacht