Vorkaufsrecht, Einstandsrecht, das Recht, in einen von dem Verpflichteten mit einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag über einen bestimmten Gegenstand zu den gleichen Bedingungen, die der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, einzutreten. Das Vorkaufsrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem, der es einräumt (dem Verpflichteten),

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Quellenangabe
Brockhaus, Vorkaufsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vorkaufsrecht