Völkerstrafrecht, der Inbegriff der völkerrechtlichen Rechtsnormen, die die Strafbarkeit für bestimmte schwerwiegende Verbrechen und gegebenenfalls deren Verfolgung durch internationale Strafgerichte regeln; abzugrenzen vom internationalen Strafrecht, den innerstaatlichen Normen des Strafanwendungsrechts für Fälle mit Auslandsberührung (wobei einige Autoren jedoch beide Gebiete unter dem Oberbegriff internationales Strafrecht zusammenfassen).

Zwar richtet sich das Völkerrecht als das Recht souveräner und gleicher Staaten nach der klassischen Auffassung nicht direkt an Individuen; diese werden durch den jeweiligen Staat kraft seiner Personal- und Territorialhoheit »mediatisiert« (Völkerrechtsordnung). Entsprechend

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Quellenangabe
Brockhaus, Völkerstrafrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/völkerstrafrecht