Wasserpfennig, Wasser|entnahme|abgabe, erstmals 1988 in Baden-Württemberg eingeführte umweltpolitisch begründete Abgabe auf das Entnehmen, Ableiten usw. von Wasser aus oberirdischen Gewässern beziehungsweise von Grundwasser für Zwecke der Wasserversorgung. Abgabeschuldner sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Wasserpfennig. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wasserpfennig