Wechsel (Recht und Wirtschaft)
Wechsel, Recht und Wirtschaft: in bestimmter Form abgefasste Urkunde, in der die unbedingte Verpflichtung verbrieft ist, an den berechtigten Inhaber eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Der Wechsel ist ein Wertpapier. Die darin übernommene Zahlungspflicht ist selbstständig, d. h. von ihrem Entstehungsgrund (z. B. einem Kauf) unabhängig (Abstraktheit des Wechsels). Der Wechselschuldner haftet streng nur nach Maßgabe des Urkundentextes. Einreden aus dem der Wechselbegebung zugrunde liegenden Geschäft kann er seinem unmittelbaren Vertragspartner stets, einem dritten Erwerber des Wechsels dagegen nur dann entgegensetzen, wenn
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Quellenangabe
Brockhaus,
Wechsel (Recht und Wirtschaft).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wechsel-recht-und-wirtschaft