Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und schützt die Religionsausübung, wenn diese unter Respektierung der geistlichen, kulturellen und nationalen Traditionen des belarusischen Volkes geschieht. Für die Regelung der Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften besteht seitens des Staates die Kommission für religiöse und nationale Angelegenheiten. Die dortige Registrierung bildet für die Religionsgemeinschaften

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/weissrussland/bevölkerung-und-religion/religion