Die Zuständigkeit des seit 1994 bestehenden Verfassungsgerichts (12 Richter mit einer Amtszeit von 11 Jahren, je zur Hälfte vom Rat der Republik gewählt beziehungsweise

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/weissrussland/staat-und-recht/recht