Wirtschaftsfreiheit, zusammenfassende Bezeichnung für die grundrechtlichen Freiheiten im Wirtschaftsleben. Darunter fallen die in Artikel 12 Absatz 1–3 GG garantierte Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, der Wahl der Ausbildungsstätte und des Arbeitsplatzes, die Gewährleistung des Eigentums (Artikel 14 Absatz 1 GG) und die Freiheit der Bildung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkoalitionen (Artikel 9 Absatz 1–3 GG)

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Quellenangabe
Brockhaus, Wirtschaftsfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/wirtschaftsfreiheit