Zins [von lateinisch census »Steuerkataster«, »Vermögen«], allgemein der Preis für die zeitlich befristete (selten unbefristete) Überlassung eines Vermögensgegenstands (Kapital). Der

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Formen

In der Betriebswirtschaftslehre sind verschiedene Betrachtungsweisen zu unterscheiden. So kennt das betriebliche Rechnungswesen Zinsen auf das Fremd- und auf das Eigenkapital. Während die Fremdkapitalzinsen in Form der Kreditkosten bekannt sind, erfordert die Kostenrechnung auch den Ansatz von Eigenkapitalzinsen, da alle Zinsen für das betriebsnotwendige Kapital als kalkulatorische Zinsen in die Stückkosten eingehen sollen. Als kalkulatorischer Zinssatz (Kalkulationszinsfuß) gilt dabei die vom Unternehmen beziehungsweise den Eigentümern gewünschte Mindestverzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Orientierungsgrößen sind innerbetriebliche Größen wie durchschnittliche Umsatz- oder Kapitalrentabilität oder

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Recht

Im Zivilrecht kann die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf Vertrag (Vertragszins) oder Gesetz (gesetzlicher Zins), z. B. beim Schuldnerverzug, beruhen. Unerheblich ist dabei, welche Bezeichnung die Parteien für die Vergütung überlassenen Kapitals wählen; so sind beim Teilzahlungs- bzw. Ratenkredit auch die »Kreditgebühren« Zinsen, die bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt werden müssen (§ 492 BGB, § 6 Preisangabenverordnung). Der regelmäßige gesetzliche Zinssatz, der dann gilt, wenn die Parteien keinen bestimmten Zinssatz vereinbart haben, beträgt 4 % (§ 246 BGB), bei beiderseitigen Handelsgeschäften

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Zinstheorien

Während lange Zeit die Frage der ethisch-moralischen Berechtigung von Zinsen im Vordergrund der Überlegungen stand, kann von wirtschaftswissenschaftlichen Zinstheorien erst seit den Erklärungsmodellen der Physiokraten gesprochen werden. Die Fruktifikationstheorie (A. R. J. Turgot) geht von der physiokratischen Auffassung aus, dass der Boden der alleinige wertschaffende Faktor in der Volkswirtschaft sei. Da durch Erwerb von Grund und Boden jederzeit ein Reinertrag (»produit net«) erzielt werden kann, muss auch für das Kapital in jeder anderen Verwendungsweise ein Zins in Höhe des Bodenertrages gezahlt werden,

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Zinspolitik

Alle Maßnahmen des Trägers der Geldpolitik zur direkten Beeinflussung des allgemeinen Zinsniveaus und der Zinsstruktur einer Volkswirtschaft werden als Zinspolitik bezeichnet. Aus keynesianischer Sicht soll dabei über die Beeinflussung des Geld- und Kreditvolumens auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage im

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Geschichte

Zins war bereits im Alten Orient als Preis für Geld- und Naturalienleihe (Geld- und Fruchtzins) bekannt. Im antiken Rom wurde der Geldzins (lateinisch usurae »Nutzen«) zunächst im Zwölftafelgesetz geregelt und auf einen Höchstsatz von 112 des Kapitals beschränkt. Seit der jüngeren Republik galt der Höchstsatz der

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Quellenangabe
Brockhaus, Zins. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zins