Zoll [althochdeutsch zol, von spätlateinisch telonium, griechisch telnion »Zoll(haus)«], Außenwirtschaft

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Begriffliches

Nach der Bemessungsgrundlage wird zwischen spezifischem Zoll (Mengenzoll), Wertzoll und Mischformen (z. B. Mischzoll, gleitende Zölle) unterschieden. Bei den spezifischen Zöllen ist der Bemessungsmaßstab eine Mengeneinheit (z. B. Gewicht einer Ware beim Gewichtszoll). Spezifische Zölle erfordern einen sehr tief gegliederten Zolltarif, damit auch hochwertige Güter in angemessener Höhe verzollt werden und bei Gütern mit

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Zolltheorie

Im Rahmen der Zolltheorie werden verschiedene Zollwirkungen unterschieden. 1) Preiseffekte: Die Erhebung von Importzöllen führt zu öffentlichen Einnahmen (fiskalischer Effekt) und erhöht im Inland die Preise für Importgüter, sodass die Importnachfrage im Regelfall sinkt (Konsumeffekt) und ein Handelsbilanzüberschuss entsteht beziehungsweise ein Handelsbilanzdefizit verringert

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Zollpolitik

Die Gesamtheit aller staatlichen Zollmaßnahmen, mit denen wirtschaftspolitische Ziele erreicht werden sollen, wird als Zollpolitik bezeichnet. Die Zollpolitik ist Teil der Außenhandels- beziehungsweise Außenwirtschaftspolitik eines Landes. Zölle sind tarifäre Handelshemmnisse im Rahmen einer Politik

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Zollrecht

Für die Mitgliedsstaaten der EU ist die Erhebung von Zöllen weitestgehend gemeinschaftlich geregelt. Rechtsgrundlage ist der seit 1. 1. 1994 für alle Mitgliedsländer der Gemeinschaft verbindliche Zollkodex der EG vom 12. 10. 1992 (nebst Durchführungsverordnung), der die grundlegenden Vorschriften für den Warenverkehr mit Drittländern zusammenfasst. Er regelt die Behandlung der Waren beim Eingang in das Zollgebiet der EG, den gemeinsamen Zolltarif, Zollwert und Warenursprung, das Zollverfahren, das Entstehen der Zollschuld, die Entrichtung und Erstattung von Zoll sowie das Rechtsbehelfsverfahren. Nationales (deutsches) Zollrecht

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Geschichte

Die Zölle (früher auch Mauten, Mautgelder) waren ursprünglich ausschließlich Binnenzölle, die beim Passieren bestimmter Zollstätten (Passierzölle) oder beim Feilbieten und Verkauf auf städtischen Märkten (Marktzölle)

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Quellenangabe
Brockhaus, Zoll (Außenwirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zoll-aussenwirtschaft