Nach der Verfassung vom 31.1.1894 (mehrfach revidiert) liegt die Gesetzgebung beim Kantonsrat, dessen mindestens 70 und höchstens 80 Mitglieder nach dem Proporzverfahren auf 4 Jahre gewählt werden. Verfassungsänderungen unterliegen

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zug-20/recht