Zweites Deutsches Fernsehen, Abkürzung ZDF, Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts. 

Gegründet durch Staatsvertrag der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 6.6.1961 (abgelöst durch den am 1.1.1992

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Quellenangabe
Brockhaus, Zweites Deutsches Fernsehen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/zweites-deutsches-fernsehen