öffentliche Unternehmen, Unternehmen im alleinigen Besitz oder unter maßgeblicher Beteiligung und Einflussnahme eines öffentlichen Gemeinwesens (z. B. Bundesbetriebe und Landesbetriebe, die auch als Staatsunternehmen bezeichnet werden, sowie kommunale Betriebe). Der Begriff öffentliche Unternehmen wird damit durch die Eigentumsverhältnisse und nicht wie bei den gemeinwirtschaftlichen Unternehmen durch eine bestimmte Zielsetzung abgegrenzt.

Man unterscheidet im Allgemeinen nach der Rechtsform öffentlicher Unternehmen zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Formen.

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Quellenangabe
Brockhaus, öffentliche Unternehmen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/öffentliche-unternehmen