Erste dauerhafte Gewerkschaften entstanden nach 1870 aus Bildungs- und Unterstützungsvereinen, d. h. nach Erlass des allen Bürgern Versammlungs- und Vereinsfreiheit gewährenden Staatsgrundgesetzes (1867) sowie des Koalitionsgesetzes von 1870, das Streiks und die Unterstützung von Streikenden erlaubte. Größere Bedeutung erlangten die Gewerkschaften erst 1893 mit Gründung

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Quellenangabe
Brockhaus, Gewerkschaften. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreich/staat-und-recht/gewerkschaften