Hauptquelle des Zivilrechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Änderungen des hier verankerten bürgerlichen Rechts erfolgen durch Sondergesetze, so das Mietrechtsgesetz von 1981

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreich/staat-und-recht/recht